Dienstsiegel

Das Dienstsiegel - Der offizielle Stempel
Dienstsiegel sind spezielle Stempel, die vor allem von staatlichen Institutionen, Ämtern und Gerichten genutzt werden, um Dokumente rechtlich zu legitimieren. Auch Schulen, Steuerberater und Anwälte verwenden solche Siegel. Die Größe, die Informationen und die Schriftarten sind strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen.
Das Siegel als Symbol der Echtheit
Ein Dienstsiegel spielt eine zentrale Rolle, um die Authentizität von Dokumenten zu bestätigen. In gewissen gesetzlichen Bereichen ist eine notarielle Beglaubigung unerlässlich, die durch ein Dienstsiegel erst zu einem gültigen Dokument wird. Offizielle Schreiben, Urkunden und Verträge aus verschiedenen Fachgebieten sind in der Regel mit den entsprechenden Stempeln der ausstellenden Stellen versehen. Nur diejenigen Institutionen, die befugt sind, ein Dienstsiegel zu führen, dürfen dieses auch verwenden. Berechtigte Stellen können sich ihren eigenen Stempel bei easyStempel gestalten.
Die Einzigartigkeit jedes Dienstsiegels
Bundesbehörden, wie das Bundeskanzleramt, verwenden das Bundessiegel, welches das Bundeswappen integriert. Landesbehörden, darunter Notare und Juristen, verwenden Siegel, die das Landeswappen zeigen.
Eine besondere Form stellt das Verschlusssiegel dar. Es wird genutzt, um die Versiegelung oder Beglaubigung bestimmter Dinge von offizieller Seite darzustellen. Dies kann eine von der Polizei versiegelte Tür, eine Zollplombe oder ein Testament, das von einem Notar erstellt wurde, umfassen. Zu den Verschlusssiegeln gehört auch das bekannte Pfandsiegel, welches im Volksmund auch als „Kuckuck“ bekannt ist und von Gerichtsvollziehern verwendet wird.
Zahlreiche Banknoten tragen zur Kennzeichnung und Zulassung als Zahlungsmittel ein Dienstsiegel, häufig ist es das Bundessiegel des jeweiligen Landes. Der Euro hingegen besitzt kein solches Siegel; auf ihm ist lediglich die Europaflagge zu finden.
Die häufigsten Formen des Siegeldrucks in Behörden
Es gibt verschiedene Arten von Dienstsiegeln:
- Farbdrucksiegel
- Prägesiegel
- Wachssiegel
- Aufkleber
Das Farbdrucksiegel ist ein Siegelstempel, der mit einer Nummer und einem Zusatz versehen ist, sodass es einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. Ein Wappen oder Symbol ist ebenfalls inbegriffen.
Das Prägesiegel wird direkt in das Papier geprägt, entweder mit einer Prägezange oder einem speziellen Metallstempel.
Bereits im Mittelalter fand das Wachssiegel Anwendung. Damals wurden Rechtsgeschäfte und Urkunden mit einem Hoheitszeichen versehen. Heute wird oft rotes Siegelwachs genutzt, das mit einem Rundstempel geprägt wird; diese Art des Dienstsiegels kommt häufig bei mehrseitigen Dokumenten zum Einsatz. Die Papiere werden durch eine Öse und Schnur verbunden, wobei das Wachssiegel auf der Rückseite die Schnur sichert.
Aufkleber, auch Klebesiegel genannt, sind mit Sollbruchstellen versehen, die verhindern, dass das Siegel unbefugt geöffnet und wieder verschlossen wird.
Dienstsiegeltypen - Gesetze bestimmen die Form
Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland schreiben genau vor, aus welchem Material Dienstsiegel bestehen müssen und wie sie beschaffen sein sollten. Gummistempel, Stempel aus Polymeren oder Metall sind die gängigsten Formen; auch Holzstempel sind verbreitet. Moderne Alternativen zu herkömmlichen Rundstempeln sind elektrische Stempelgeräte und Papierprägepressen.
Die Herstellung von Dienstsiegeln obliegt ausschließlich autorisierten Unternehmen, wie dem Bayerischen Hauptmünzamt in München, das neben Münzen auch Siegel und andere Wappenträger produziert. Auch für Privatpersonen werden Wappenträger erstellt, die mit einem individuellen Wappen versehen werden können. Firmen wie Trodat und Colop bieten ebenfalls personalisierte Siegelstempel an.
Der Aufbau und die Ausführung von Dienstsiegeln müssen stets den speziellen Richtlinien und Verordnungen für Körperschaften des öffentlichen Rechts entsprechen. Private Siegel mit eigenem Wappen fallen nicht unter diese Regelungen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Zerstören oder unkenntlich Machen von Dienstsiegeln kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die im § 136 StGB festgelegt sind. Wenn ein Dienstsiegel von einer nicht berechtigten Behörde oder Person verwendet wird, kann dies nach § 267 StGB als Urkundenfälschung oder nach § 132 StGB als Amtsanmaßung gewertet und rechtlich verfolgt werden.
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